Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Download finden Sie hier.

Geltungsbereich

1. Für alle von der Main Intelligence GmbH angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen und Lieferungen gelten grundsätzlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend AGB genannt), unter der Voraussetzung, dass sie dem geltenden Recht entsprechen. Die AGB gelten auch für Dienstleistungen, die im Namen oder im Auftrag Dritter erbracht werden. Angaben in Veröffentlichungen aller Art sowie mündlich gemachte Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.

2. AGB des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) finden selbst dann keine Anwendung, wenn der AG im Zusammenhang mit seinem Auftrag auf diese hinweist und die Main Intelligence GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

3. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

Lieferungen und Leistungen

1. Angebote der Main Intelligence GmbH sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum behält sich die Main Intelligence GmbH ausdrücklich vor. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens der Main Intelligence GmbH, spätestens mit Annahme der Lieferung und Leistung durch den AG zustande.

2. Inhalt und Umfang der von der Main Intelligence GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, aus der Auftragsbestätigung der Main Intelligence GmbH.

3. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Lieferzeiten sind Richtzeiten, um deren Einhaltung die Main Intelligence GmbH sehr bemüht ist. Da die Main Intelligence GmbH Hard- und Software über Lieferanten bezieht, steht die Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Eine seitens der Main Intelligence GmbH nicht verschuldete Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den AG unter keinen Umständen zu einer Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder einem Rücktritt vom Auftrag. Der Versand erfolgt auf Gefahr des AGs.

4. Die Einhaltung der Lieferpflicht der Main Intelligence GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des AGs voraus.

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von der Main Intelligence GmbH erbrachten Dienstleistungen, Lieferungen und Dateien verbleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Main Intelligence GmbH.

2. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie Sonderleistungen (z.B. Zölle und Verbringung im Ausland) werden je nach Aufwand berechnet.

3. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4. Entgelte, die auf einem Service-Vertrag basieren, sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

5. Die Main Intelligence GmbH ist berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des AGs auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

6. Bei Zahlungszielüberschreitung hält sich die Main Intelligence GmbH vor dem AG Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank der Main Intelligence GmbH für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Haftung und Gewährleistung

1. Die von der Main Intelligence GmbH erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben des AGs. Der AG verpflichtet sich, der Main Intelligence GmbH alle notwendigen und vereinbarten Vorgaben rechtzeitig (in einer vereinbarten Frist) und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des AGs zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.

2. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird seitens Main Intelligence GmbH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

3. Der AG übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Main Intelligence GmbH übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Kunde durch seine eigenen Rechtsberater.

4. Die Main Intelligence GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten und sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstanden sind. Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen der Main Intelligence GmbH, für deren Verhalten in Bezug auf Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet die Main Intelligence GmbH nicht. Zudem übernimmt die Main Intelligence GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von Programm-Modulen fremder Hersteller (beispielsweise Java Applets, JavaScript, CGI, ActiveX u.ä.).

5. Wenn die Main Intelligence GmbH auf Veranlassung des AG Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet die Main Intelligence GmbH nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

6. Bei Ausfall des Systems durch einen von der Main Intelligence GmbH zu vertretenden Fehler werden die Daten in dem vor dem Ausfall vom AG zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung durch die Main Intelligence GmbH wiederhergestellt. Die entsprechenden Daten stellt der AG in maschinenlesbarer Form zu Verfügung. Für Datenverlust oder –beschädigung haftet die Main Intelligence GmbH nur in Höhe der Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer Sicherungskopien.

Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

Datenschutz

1. Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die vertrauliche Behandlung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird seitens der Main Intelligence GmbH sichergestellt.

2. Dem AG ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der AG in Kauf.

Technischer Fortschritt

Der Main Intelligence GmbH steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem AG hieraus keine Nachteile entstehen.

Ergänzende Bestimmungen zu Soft- und Hardware

1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.

2. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows, Linux oder MacOS geeigneten Fassung geliefert.

3. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefert die Main Intelligence GmbH dem AG die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Diese wird in Form eines Datenträgers bzw. über eine Online-Hilfe zur Verfügung gestellt. Schriftlich wird diese nur zur Verfügung gestellt, wenn sie im Lieferumfang des Herstellers ist. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation ist die Main Intelligence GmbH nicht verpflichtet. Wünscht der AG eine weitergehende Dokumentation, so kann er dies der Main Intelligence GmbH vor Vertragsschluss mitteilen. Die Main Intelligence GmbH wird ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation unterbreiten.

4. Ist die Main Intelligence GmbH zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der AG dafür, dass die ihm mitgeteilten Hardwareanforderungen und die Anforderungen an die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Zusätzlich ist der AG verantwortlich, dass die Lizenzbedingungen des Herstellers der zu installierenden Software eingehalten werden.

5. Wenn Hardware von der Main Intelligence GmbH geliefert wird, hat der AG eine geeignete Hard- und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, dass eigene oder von einem Dritten gelieferte Hard- und Software angebunden werden kann.

6. Die Einrichtung ergonomischer Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitschutzrechtlicher Bestimmungen wird von der Main Intelligence GmbH weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des AGs.

7. Während Testbetrieben und während der Installation müssen Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls kurzfristig eingestellt werden. Der AG muss vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.

Nutzungsrechte

1. Ist Software dritter Hersteller Liefergegenstand, so richtet sich die Nutzung nach den Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Dem AG werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.

2. Die mit der Software ausgelieferten Lizenzbestimmungen sind vom AG einzuhalten.

Allgemeine Bestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Main Intelligence GmbH, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.

2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien ist deutsches Recht maßgebend.

3. Vertragssprache ist deutsch.

4. Falls einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam, nichtig oder lückenhaft sind oder werden sollten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel am nächsten kommen.

5. Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Würzburg, den 13. November 2019